Kurzschulung zur Verpflichtung auf das Datengeheimnis (Datenschutz)

05. Nov 2025
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Online
Sachsen
Adressiert sind alle (neuen) Haupt- und Ehrenamtlichen
-> in den Kirchgemeinden und ihren Zusammenschlüssen
-> in den Kirchenbezirken und
-> auf Ebene der Landeskirche (Landeskirchenamt, Regionalkirchenämter, Kassenverwaltungen, Zentralstellen... und
-> die den zuvor genannten Rechtsträgern zugeordneten unselbständigen Einrichtungen.
(Einrichtungen der Diakonie wenden sich an ihre jeweiligen Datenschutzbeauftragten)

Hintergrund:
Alle in der Landeskirche aktiven Personen, egal, ob sie haupt- oder ehrenamtlich tätig sind und die bei ihren Aktivitäten im Auftrag ihrer Dienststelle bzw. einer kirchlichen Stelle (z. B. als Kirchenvorstandsmitglied oder Helferin im Besuchsdienst) mit personenbezogenen Daten umgehen, müssen gemäß § 26 EKD-Datenschutzgesetz auf das Datengeheimnis verpflichtet werden.

Das Datengeheimnis besagt, dass personenbezogene Daten nicht unbefugt verarbeitet werden dürfen.

Die Kurzschulung beinhaltet ausgewählte Grundlagen zum Datenschutz.
Die Schulung dauert ca. 30 Minuten, anschließend können Interessierte ihre Fragen an die Referenten stellen.

Online/Offline
Vollständig Online Synchron (z.B. Webinar)
Kurzbeschreibung / Untertitel
mit anschließender Teilnahmebestätigung und Verpflichtungserklärung per E-Mail
Kontakt
E-Mail: datenschutzbeauftragter@evlks.de
Referent/-innen
Mitarbeiter der Zentralen Fachstelle Datenschutz (ZFD)
Informationen / Anmeldung
Ohne Anmeldung direkt zur Schulung: https://viko.dsbkd.de/rooms/nhb-rxe-hap-19y/join
Art der Veranstaltung
Fortbildungen/Seminare/Vorträge
Flyer o. Broschüre zum Herunterladen
Zielgruppe
Alle
Veranstalter
Zentrale Fachstelle Datenschutz
Burgstr. 1-5

04109 Leipzig

datenschutzbeauftragter@evlks.de

https://intranet.evlks.de/anliegen/datenschutz/basisinfo/